Liebe Freund*innen,
am 22. Februar 2024 stimmen wir bei der Kreismitgliederversammlung über unser Wahlprogramm zur Kommunalwahl am 09. Juni 2024 ab.
Hier findet ihr den Entwurf zum Wahlprogramm. Änderungsanträge zum Wahlprogramm könnt ihr bis zum 19. Februar 2024 über Antragsgrün einreichen.
Antragsberechtigt (nach unserer Satzung §6 Abs. 3) für die Kreismitgliederversammlung sind Ortsverbände, der Kreisvorstand, die Arbeitskreise, die Grüne Jugend Stuttgart sowie mindestens 1% der Mitglieder des Kreisverbandes (aktuell 15 Mitglieder), die gemeinschaftlich einen Antrag einbringen.
Für Fragen steht die KGS zur per Mail (info@gruene-stuttgart.de) zur Verfügung.